Erinnerung: Gültige Ausweisdokumente für die Pfingstferien

Um in den Pfingstferien mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass verreisen zu können, sollten Sie jetzt ein neues Ausweisdokument beantragen.

Hinweis: Seit dem 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bei.

Erforderliche Unterlagen
- Bisheriger Personalausweis oder Reisepass
- bei Kindern und Jugendlichen: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
- ein aktuelles biometrisches Passfoto. (Bilder vom alten Ausweisdokument können nicht erneut verwendet werden.)
- persönliches Erscheinen -> der Personalausweis/Reisepass kann nicht in Vollmacht beantragt werden, auch NICHT für Kinder!

Geltungsdauer und Kosten
Die Gültigkeit der Dokumente ist vom Alter abhängig. Bei Personen unter 24 Jahren sind der Personalausweis/Reisepass sechs Jahre gültig und über 24 Jahren gelten diese zehn Jahre lang.Die Gebühren betragen für:- einen 6-jährigen Personalausweis (22,80 €) oder Reisepass (37,50 €)
- einen 10-jährigen Personalausweis (37,00 €) oder Reisepass (70,00 €)

Bearbeitungsdauer
Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung des Personalausweises ca. 2-3 Wochen und die des Reisepasses ca. 3-4 Wochen dauert.

Wir raten allen Bürgerinnen und Bürgern die Reisedokumente rechtzeitig vor Reiseantritt auf deren Gültigkeit zu überprüfen.