Kontakt

Stadtverwaltung Herbrechtingen
Lange Straße 58
89542 Herbrechtingen
Telefon (0 73 24) 955-0
Fax (0 73 24) 955-12 12

Öffnungszeiten

Die Regelöffnungszeiten der Stadtverwaltung sind wie folgt:

vormittags:
Montag - Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
nachmittags:
Montag, Donnerstag
14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
14.00 - 18.00 Uhr

Bahnhof Herbrechtingen

Investorenausschreibung der Stadt Herbrechtingen - Bahnhofsgebäude

Bahnhof Herbrechtingen

Die Stadt Herbrechtingen bietet im Rahmen einer Investorenausschreibung den denkmalgeschützten Bahnhof und einen Teil des Flurstücks 3511/2, Am Güterbahnhof 1, mit einer Fläche von ca. 850 m² zum Verkauf an.

Nachfolgend befinden sich Dokumente dazu: 
Historische Pläne (1,504 MB)
Schnitt Bahnhof (226,6 KB)
Veräußerungsfläche (2,681 MB)

Das Grundstück befindet sich in zentraler Lage von Herbrechtingen. Das sanierungsbedürftige Bahnhofsgebäude wurde im Jahr 2014 von der Stadt Herbrechtingen erworben. Das Bahnhofensemble in Herbrechtingen steht unter Denkmalschutz. Im 2. Stock befindet sich eine vermietete Wohnung. Im DG sind derzeit Räume für Asylsuchende untergebracht. Im Erdgeschoss befinden sich Räumlichkeiten zur Lagerung und ein kleiner Werkstattbereich.

Der Kaufpreis für das Grundstück und das Gebäude beträgt 120.000 €.

Interessierte Privatpersonen, Bauträger, Gewerbetreibende sind aufgefordert bei Interesse folgende Unterlagen einzureichen:
- Bauskizze
- Bauliche Umsetzung (z.B. Anzahl Gewerbeeinheiten, Mietwohnungen, Parkplatzsituation, ..)
- Nutzungskonzept

Das Vorhaben muss den Vorschriften des Denkmalschutzes entsprechend. Eine baurechtliche Genehmigung bei Umnutzung ist abhängig vom Nutzungskonzept.

Einen besonderen Stellenwert wird bei der Entscheidung über den Zuschlag das Nutzungskonzept und die Einfügung in die Umgebung einnehmen. Eine Präsentation der Bewerbung im Gemeinderat wird ausdrücklich gewünscht.

Die Bewerbungsfrist für die Abgabe der vollständigen Bewerbungsunterlagen endet am 29.02.2024. Bei Erwerb des Gebäudes hat der Erwerber 3 Jahre ab Abschluss des Kaufvertrages Zeit das Vorhaben zu verwirklichen.

Wir weisen darauf hin, dass durch die Abgabe des Angebots keine Vergabepflicht seitens der Stadt Herbrechtingen ausgelöst wird.

Für Rückfragen zur Bewerbung allgemein und zur Vertragsabwicklung steht Ihnen Frau Heike Lessner 07324/955-2200 und zu baurechtlichen Fragestellungen Herr Dieter Frank 07324/9551600 gerne zur Verfügung.


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