Leistungen von A-Z

Leistungen

Gewerbesteuer

Die Stadt setzt die Gewerbesteuer auf der Grundlage von Gewerbesteuer-Messbescheiden des Finanzamtes fest.
Einspruch gegen die Besteuerungsgrundlage ist deshalb beim Finanzamt einzureichen.

Vorauszahlungen für die Gewerbesteuer sind jeweils
zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.fällig.

Die Höhe der Vorauszahlung können Sie dem zuletzt erteilten Vorauszahlungsbescheid entnehmen.
Ein Vorauszahlungsbescheid zum Jahresanfang wird nicht erstellt.

Anpassungen der Vorauszahlungen sind an das zuständige Finanzamt zu richten.

Seit 2005 beträgt der Hebesatz für die Gewerbesteuer 360 %.

Zuständige Stelle

Kämmerei und Steueren [Stadt Herbrechtingen]

Persönlicher Kontakt

Frau Sabrina Buck

Sachbearbeiterin im Fachbereich Finanzen / Grundstücke

Telefon (0 73 24) 955-23 05
Gebäude Rathaus Herbrechtingen
Raum 2. Stock, Zimmer 25
Aufgaben

Gewerbesteuer, Kaufm. Leitung Abwasser
Beteiligungen, Satzungen

Leistungsdetails


Mitarbeiterliste

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