Gemeinderat
Allgemeines
Der Gemeinderat ist die politische Vertretung der Bürgerschaft.
Ihm obliegt als Hauptorgan nach der Gemeindeordnung die kommunalpolitische Führung der Gemeinde. Er bestimmt die Leitlinien der Kommunalpolitik und trifft die für die Gemeinde wichtigen Entscheidungen. Daneben kontrolliert er die Gemeindeverwaltung und überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse.
Die Gemeinderäte sind Mandatsträger, d. h. sie sind Träger eines durch Wahl erworbenen Amtes. Gewählt wird der Gemeinderat von den aktiv wahlberechtigten Bürgern. Das Recht sich zum Gemeinderat wählen zu lassen, setzt das passive Wahlrecht voraus. Dieses besitzen ebenfalls nur Bürger (mit Ausnahmen nach der Gemeindeordnung) der Gemeinde.
Der Gemeinderat besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und den ehrenamtlichen Mitgliedern (Gemeinderäten). In Städten führen die Gemeinderäte die Bezeichnung Stadträte. Die Amtszeit der Gemeinderäte beträgt fünf Jahre.
Damit sich der Gemeinderat auf die Beratung und Entscheidung der wichtigsten kommunalen Aufgaben konzentrieren kann, sieht die Gemeindeordnung vor, dass ein Teil seiner Aufgaben an beschließende oder beratende Ausschüsse übertragen werden kann. Zur Erleichterung und Unterstützung der Tätigkeit des Gemeinderats wurden daher bei der Stadt Herbrechtingen entsprechende Ausschüsse gebildet.
Alle Informationen zum Gemeinderat finden Sie unter der Rubrik "Bürgerinformationssystem".
Das Stadtgebiet Herbrechtingen besteht aus den Stadtteilen
- Herbrechtingen
- Bissingen
- Anhausen
- Bolheim
- Hausen
- Eselsburg
Sitzungstermine, Mitglieder des Gemeinderats u.v.m. finden Sie in unserem Bürgerinformationssystem
Sitzverteilung
Die Wahl des aktuellen Gemeinderats fand am 09. Juni 2024 statt.
Unserem Gemeinderat gehören 25 Stadträtinnen und Stadträte sowie der Bürgermeister als Vorsitzender an.
Davon haben
FWV 11 Sitze
CDU 6 Sitze
SPD 4 Sitze
Grüne und Unabhängige 3 Sitze
AFD 1 Sitz
im Gemeinderat inne.