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Stadtverwaltung Herbrechtingen
Lange Straße 58
89542 Herbrechtingen
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Die Regelöffnungszeiten der Stadtverwaltung sind wie folgt:

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Lärmaktionsplanung

Öffentliche Bekanntmachung

über das Inkrafttreten des Lärmaktionsplans der Stadt Herbrechtingen

Öffentliche Bekanntmachung vom 25.11.2021

Inkrafttreten des Lärmaktionsplans der Stadt Herbrechtingen
 
Der Lärmaktionsplan Stufe 3 der Stadt Herbrechtingen gem. § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist durch Beschluss des Gemeinderats der Stadt Herbrechtingen am 11.11.2021 in Kraft getreten.
 
Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist § 47 d BImSchG in Verbindung mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie) des Europäischen Parlaments. Danach müssen die zuständigen Behörden für stark befahrene Hauptverkehrsstraßen einen Lärmaktionsplan aufstellen, der konkrete Maßnahmen zur Verminderung und Verhinderung gesundheitsschädlicher Auswirkungen von Umgebungslärm sowie zur Erhaltung der Umweltqualität beinhaltet. Lärmaktionspläne sind bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
 
Für die Stadt Herbrechtingen wurde entsprechend der Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie eine Lärmaktionsplanung zur Stufe 3 durchgeführt. Die Lärmaktionsplanung umfasst die Autobahn A7, die Bundesstraße B 19 sowie auf freiwilliger Basis die Landesstraße L 1164 in der Ortslage Herbrechtingen. Alle anderen Straßen weisen eine durchschnittliche Tagesbelastung von deutlich unter 8.200 Kfz/24h auf, was als Auslösewert der Lärmaktionsplanung festgelegt ist.
 
Für Herbrechtingen wurden die Rasterlärmkarten zum Straßenverkehrslärm der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) gesichtet, aktualisiert und mit aktuellen Einwohnerdaten abgeglichen sowie eine Betroffenheitsanalyse (Lärmschwer-punkte) durchgeführt. Es wurde ein Schwerpunkt im Ortsteil Bolheim identifiziert. Zur Behandlung wurde ein vorläufiges Maßnahmenkonzept erstellt.
 
Die Öffentlichkeit wurde vom 06.08.21 bis zum 17.09.2021 über den vorliegenden Lärmaktionsplan (Entwurfsfassung) im Rahmen einer öffentlichen Auslegung informiert und beteiligt. Parallel wurden die Träger öffentlicher Belange und Behörden beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden abgewogen und bei Bedarf in den nun vorliegenden Schlussbericht eingearbeitet. Zudem wurden aktuelle Verkehrszahlen von September 2021 eingearbeitet.
 
Schlussbericht Lärmaktionsplan (PDF) (8,66 MB)

über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Lärmaktionsplanes der Stadt Herbrechtingen

Öffentliche Bekanntmachung vom 29.07.2021

Bekanntmachungstext (PDF) (11,5 KB)


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