Kontaktformular Grundsteuer Hebesatz
Der Steuermessbetrag wird vom Finanzamt ermittelt. Er wird den Eigentümern im Grundsteuermessbescheid mitgeteilt. Grundlage für die Ermittlung des Steuermessbetrages sind die Angaben, die die Eigentümerinnen und Eigentümer zuvor selbst gemacht haben.
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