Stadtsanierung "Ortskern Ost"
Fördergrundsätze für private Maßnahmen (PDF) (115 KB)
Auf Grund des § 142 Absatz 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), jeweils in der zuletzt geänderten Fassung, beschließt der Gemeinderat der Stadt Herbrechtingen in seiner Sitzung am 21.09.2033 folgende
S a t z u n g
über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Ost“ in Herbrechtingen
§ 1 Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen verbessert und umgestaltet wer- den. Das insgesamt ca. 21 ha umfassende Gebiet wird hiermit als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt und erhält die Bezeichnung „Ortskern Ost“.
Werden innerhalb des Sanierungsgebiets durch Grundstückszusammenlegungen Flurstücke aufgelöst und neue Flurstücke gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilungen neue Flurstücke, sind auf diese insoweit die Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls anzuwenden.
Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der in dem beiliegenden Lageplan „Ortskern Ost“ vom August 2023 abgegrenzten Fläche. Der Plan ist Bestandteil der Satzung und als Anlage beigefügt.
§ 2 Verfahren
Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB ist ausgeschlossen.
§ 3 Genehmigungspflichten
Die Vorschriften des § 144 BauGB insgesamt, des § 144 Abs. 1 BauGB, des § 144 Abs. 2 BauGB finden Anwendung.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Anlage: Lageplan (s.oben)
Herbrechtingen, den 21.09.2023
Daniel Vogt Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachungen
Eigentümerinformation über Sanierungsvermerk im Grundbuch (PDF) (40,4 KB)
Präsentation der Bürgerinformationsveranstaltung vom 10.05.2023 (PDF) (1,603 MB)
Bericht über die Bürgerinformationsveranstaltung vom 19.05.2023 (PDF) (888,7 KB)