Der digitale Bauantrag
Ab dem 01.01.2025 ist aufgrund der Vorgaben in der Landesbauordnung nur noch die digitale Antragstellung (gilt für alle Verfahren: Bauvoranfrage, Kenntnisgabe, Baugenehmigung etc.) möglich.
Die Einreichung eines digitalen Antrags darf ausschließlich über das „Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa BW) erfolgen.
ZUM DIGITALEN BAUANTRAG
https://bw.digitalebaugenehmigung.de/herbrechtingen/
Mit dem "Virtuellen Bauamt Baden-Württemberg" reichen Sie Ihren Bauantrag vollständig digital ein.
Nicht zulässig ist eine Übermittlung von Anträgen per E-Mail an ein Postfach der Stadt oder an einen Mitarbeiter der Stadt oder eine Übermittlung über andere Datenaustauschplattformen oder eine Übermittlung auf einem Datenträger (z.B. Stick). Solche Übermittlungen führen zu keiner wirksamen Antragstellung, die Daten werden gelöscht bzw. vernichtet.
Tutorial-Video
Im Tutorial-Video des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird die Bedienung von ViBa-BW ausführlich erklärt! Wir empfehlen, das Video vor der ersten Antragstellung einmal vollständig anzuschauen.
https://www.youtube.com/watch?v=rTTuVPslZiM
Hinweis:
BENUTZERKONTO
Für die Nutzung von ViBa ist eine BundID für den Bauherrn und ein Unternehmenskonto für den Planverfasser erforderlich. Da ein Teil der Zugangsdaten einmalig postalisch versendet wird, wird empfohlen, 14 Tage Vorlaufzeit für die erste Antragstellung einzuplanen.
Einen Zugang können Sie unter https://id.bund.de/de (Bund ID) oder https://mein-unternehmenskonto.de/mup/start (Unternehmenskonto) beantragen.
FRAGEN UND ANTWORTEN
FAQ: https://mlw.baden-wuerttemberg.de/de/bauen-wohnen/baurecht/bauordnungsrecht/virtuelles-bauamt