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Stadtverwaltung Herbrechtingen
Lange Straße 58
89542 Herbrechtingen
Telefon (0 73 24) 955-0
Fax (0 73 24) 955-12 12

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Die Regelöffnungszeiten der Stadtverwaltung sind wie folgt:

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8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag
nach Vereinbarung
Mittwoch
08:30 Uhr – 18:00 Uhr (durchgehend geöffnet)
Donnerstag
07:30 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag
08:30 Uhr – 12:00 Uhr

Grundsteuerreform 2025

Was ist Grundsteuer?
Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft gilt die sogenannte Grundsteuer A. Für die betrieblichen und privaten Grundstücke gilt die sogenannte Grundsteuer B. Steuerpflichtig sind die Eigentümerinnen und Eigentümer. 

Was sind Bodenrichtwerte?
Die Bodenrichtwerte werden von unabhängigen Gutachterausschüssen der Gemeinden ermittelt. Sie waren verpflichtet, die Bodenrichtwerte bis zum 30. Juni 2022 zu ermitteln und zu veröffentlichen. Stichtag war der 1. Januar 2022. Die Bodenrichtwerte können seit dem 1. Juli 2022 kostenfrei abgerufen werden. Das Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg heißt "BORIS-BW" und ist unter www.grundsteuer-bw.de oder unter www.gutachterausschuesse-bw.de zu finden. 

Warum musste die Grundsteuer reformiert werden?
Die Reform der Grundsteuer wurde aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 notwendig: Die bisherige Einheitsbewertung ist verfassungswidrig, da sie gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt. Daraufhin wurde die Grundsteuer per Bundesgesetz neu geregelt. Außerdem wurde beschlossen, dass die Länder ein eigenes Modell der Grundsteuer einführen können. Von dieser Möglichkeit hat Baden-Württemberg (PDF) (32,8 KB) Gebrauch gemacht. Die bisherige Einheitsbewertung gilt noch bis Ende 2024. Ab 2025 wird die Steuer nach dem neuen Landesgrundsteuergesetz erhoben.

Was ist die Grundsteuermesszahl bzw. Grundsteuerwertbetrag?
Die Steuermesszahl betrug bisher bis zu 3,5 Promille.
Ab dem Jahr 2025 beträgt die Steuermesszahl für die neue Grundsteuer A 0,55 Promille und für die Grundsteuer B 1,3 Promille. Die Absenkung der Steuermesszahl gleicht den Großteil der Werterhöhung gegenüber dem bisherigen Einheitswert aus, dadurch soll eine Mehrbelastung durch die Reform vermieden werden.
Die Steuermesszahl wird um 30 Prozent ermäßigt, wenn ein Grundstück zu Wohnzwecken genutzt wird, sowie auch sozialer Wohnungsbau und Kulturdenkmäler. Durch die Multiplikation des Grundsteuerwerts mit der Steuermesszahl erhält man den Grundsteuermessbetrag.  Aus ihm und dem jeweiligen Hebesatz ermittelt die Kommune die konkrete Grundsteuer.


Was ist der Hebesatz und wo gibt es Informationen zum Hebesatz für ein Grundstück?
Mit dem Hebesatz bestimmen die Kommunen, d.h. die Gemeinderäte vor Ort, wie hoch letztlich die Grundsteuerbelastung wird und wie hoch der der Hebesatz sein muss, um das angestrebte Aufkommensniveau zu erreichen. Grundsätzlich haben sich die kommunalen Landesverbände zur Aufkommensneutralität bekannt. Aufkommensneutralität bedeutet, dass die Einnahmen einer Gemeinde nach der Grundsteuerreform in etwa gleich hoch sind wie vorher. Aufkommensneutralität bedeutet aber nicht, dass es zu keinen Belastungsverschiebungen kommt.
Der Hebesatz wird rechtzeitig in der Buigen-Rundsschau und auf unserer Internetseite veröffentlicht.

Wie berechnet sich die neue Grundsteuer in Baden-Württemberg?
Die Grundsteuer A ist im Landesgrundsteuergesetz von Baden-Württemberg ähnlich geregelt wie im Bundesgesetz.
Die Bewertung für die Grundsteuer B ergibt sich künftig ausschließlich aus dem Bodenwert, d. h. die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert werden miteinander multipliziert und ergibt den sogenannten Grundsteuerwert (bislang Einheitswert). Auf die Bebauung kommt es dabei nicht an.
Der Grundsteuerwert wird mit der gesetzlich vorgegebenen Steuermesszahl multipliziert. Der daraus resultierende Wert ist der Grundsteuermessbetrag.
In einem letzten Schritt wird der Hebesatz der Gemeinde angewendet. Daraus ergibt sich die Grundsteuer (875,5 KB)

Grundsteuer =

Grundsteuerwert (Grundstücksfläche x Bodenrichtwert) x Steuermesszahl x Hebesatz der Kommune.

Ein erläuterndes Video zu diesem Thema finden Sie hier.

Welche Kontaktmöglichkeiten gibt es bei Fragen?
Allgemeine Fragen können an den virtuellen Assistenten gestellt werden. Er ist aufrufbar unter www.steuerchatbot.de. Weitere Infos gibt es unter www.grundsteuer-bw.de.
Für Fragen zum Grundsteuerwert und Steuermessbetrag kann auch das Kontaktformular des jeweiligen Finanzamts unter https://kontakt.fv-bwl.de genutzt werden.


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