Grundsteuerreform 2025
Der Gemeinderat der Stadt Herbrechtingen hat in seiner Sitzung am 28.11.2024 die neuen Hebesätze für die Grundsteuer ab 2025 beschlossen.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B (Grundstücke) beträgt künftig 430 % und für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 510 %.
Die Grundsteuersumme errechnet sich somit aus dem
Steuermessbetrag (Grundsteuermessbescheid Finanzamt) x Hebesatz (Kommune)
Bei Fragen zum Grundsteuerwert und Steuermessbetrag wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt und bei Fragen zum Hebesatz oder Bescheid füllen Sie bitte den Fragebogen aus.
Der Versand der Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 wird voraussichtlich im Januar erfolgen.
Allgemeine Erläuterungen
Was ist Grundsteuer?
Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft gilt die sogenannte Grundsteuer A. Für die betrieblichen und privaten Grundstücke gilt die sogenannte Grundsteuer B. Steuerpflichtig sind die Eigentümerinnen und Eigentümer.
Was sind Bodenrichtwerte?
Die Bodenrichtwerte werden von unabhängigen Gutachterausschüssen der Gemeinden ermittelt. Sie waren verpflichtet, die Bodenrichtwerte bis zum 30. Juni 2022 zu ermitteln und zu veröffentlichen. Stichtag war der 1. Januar 2022. Die Bodenrichtwerte können seit dem 1. Juli 2022 kostenfrei abgerufen werden. Das Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg heißt "BORIS-BW" und ist unter www.grundsteuer-bw.de oder unter www.gutachterausschuesse-bw.de zu finden.
Warum musste die Grundsteuer reformiert werden?
Die Reform der Grundsteuer wurde aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 notwendig: Die bisherige Einheitsbewertung ist verfassungswidrig, da sie gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt. Daraufhin wurde die Grundsteuer per Bundesgesetz neu geregelt. Außerdem wurde beschlossen, dass die Länder ein eigenes Modell der Grundsteuer einführen können. Von dieser Möglichkeit hat Baden-Württemberg (PDF) (32,8 KB) Gebrauch gemacht. Die bisherige Einheitsbewertung gilt noch bis Ende 2024. Ab 2025 wird die Steuer nach dem neuen Landesgrundsteuergesetz erhoben.
Was ist die Grundsteuermesszahl bzw. Grundsteuerwertbetrag?
Die Steuermesszahl betrug bisher bis zu 3,5 Promille.
Ab dem Jahr 2025 beträgt die Steuermesszahl für die neue Grundsteuer A 0,55 Promille und für die Grundsteuer B 1,3 Promille. Die Absenkung der Steuermesszahl gleicht den Großteil der Werterhöhung gegenüber dem bisherigen Einheitswert aus, dadurch soll eine Mehrbelastung durch die Reform vermieden werden.
Die Steuermesszahl wird um 30 Prozent ermäßigt, wenn ein Grundstück zu Wohnzwecken genutzt wird, sowie auch sozialer Wohnungsbau und Kulturdenkmäler. Durch die Multiplikation des Grundsteuerwerts mit der Steuermesszahl erhält man den Grundsteuermessbetrag. Aus ihm und dem jeweiligen Hebesatz ermittelt die Kommune die konkrete Grundsteuer.
Was ist der Hebesatz und wo gibt es Informationen zum Hebesatz für ein Grundstück?
Mit dem Hebesatz bestimmen die Kommunen, d.h. die Gemeinderäte vor Ort, wie hoch letztlich die Grundsteuerbelastung wird und wie hoch der der Hebesatz sein muss, um das angestrebte Aufkommensniveau zu erreichen. Grundsätzlich haben sich die kommunalen Landesverbände zur Aufkommensneutralität bekannt. Aufkommensneutralität bedeutet, dass die Einnahmen einer Gemeinde nach der Grundsteuerreform in etwa gleich hoch sind wie vorher. Aufkommensneutralität bedeutet aber nicht, dass es zu keinen Belastungsverschiebungen kommt.
Der Hebesatz wird rechtzeitig in der Buigen-Rundsschau und auf unserer Internetseite veröffentlicht.
Wie berechnet sich die neue Grundsteuer in Baden-Württemberg?
Die Grundsteuer A ist im Landesgrundsteuergesetz von Baden-Württemberg ähnlich geregelt wie im Bundesgesetz.
Die Bewertung für die Grundsteuer B ergibt sich künftig ausschließlich aus dem Bodenwert, d. h. die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert werden miteinander multipliziert und ergibt den sogenannten Grundsteuerwert (bislang Einheitswert). Auf die Bebauung kommt es dabei nicht an.
Der Grundsteuerwert wird mit der gesetzlich vorgegebenen Steuermesszahl multipliziert. Der daraus resultierende Wert ist der Grundsteuermessbetrag.
In einem letzten Schritt wird der Hebesatz der Gemeinde angewendet. Daraus ergibt sich die Grundsteuer (PDF) (875,5 KB).
Grundsteuer =
Grundsteuerwert (Grundstücksfläche x Bodenrichtwert) x Steuermesszahl x Hebesatz der Kommune.
Ein erläuterndes Video zu diesem Thema finden Sie hier.
Welche Kontaktmöglichkeiten gibt es bei weiteren Fragen?
Allgemeine Fragen können an den virtuellen Assistenten gestellt werden. Er ist aufrufbar unter www.steuerchatbot.de. Weitere Infos gibt es unter www.grundsteuer-bw.de.
Bei Fragen zum Grundsteuerwert und Steuermessbetrag wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt, Sie können auch das Kontaktformular des Finanzamts unter https://kontakt.fv-bwl.de nutzen.
Bei Fragen zum Hebesatz und Bescheid werden Sie hier weitergeleitet.