Ansprechpartner

Bürgerbüro
Lange Straße 58
89542 Herbrechtingen
Telefon (0 73 24) 955-13 10

Öffnungszeiten

Servicezeit

Montag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 13:00 Uhr

Leistungen

1.OG, Zimmer 3

Hinweis

Selbstverständlich können Sie dies auch in unseren Verwaltungstellen Bissingen und Bolheim erledigen.
Beachten Sie die Öffnungszeiten der jeweiligen Verwaltungsstelle.

Förderpass der Stadt Herbrechtingen

Wer erhält einen Förderpass?

Logo Förderpass
  • Empfänger von Laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz;
  • Familien, die mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben
    und
    Alleinerziehende mit mindestens einem in häuslicher Gemeinschaft lebenden kindergeldberechtigten Kind wenn das Gesamteinkommen der Familie den 2,5 fachen Regelsatz des SGB XII (in jeweils aktueller Fassung) nichtübersteigt; als Einkommen gelten die Bruttoeinkünfte abzüglich gezahlter Steuern
  • Schwerbehinderte mit 100% oder Sondermerkmalen sowie anerkannte Begleitpersonen.

Welche Vergünstigungen werden gewährt?

  • Ermäßigter Eintritt bei Veranstaltungen des Fördervereins Kultur im Kloster um 50 Prozent.
  • Ermäßigung der Preise bei der Volkshochschule um 10 Prozent.
  • Kostenlose Ausgaben der Bücherei-Ausweise. Ermäßigung der Jahresgebühr für Benutzer ab 18 Jahren um 50 Prozent
  • Ermäßigung der Teilnahmepreise beim Kinderferienprogramm um 50 Prozent.
  • Ermäßigter Eintritt bei Veranstaltungen der Musikschule Herbrechtingen um 50 Prozent.
  • 50 Prozent Ermäßigung Musikschulgebühren.
  • Für Kinder und Jugendliche, deren Eltern (-teil) Sozialhilfeempfänger sind (ist), werden 50 Prozent der Vereinsbeiträge (maximal zwei) über den Förderpass übernommen.

Wie erhält man einen Förderpass?

  • Der Förderpass wird auf Antrag bei der Stadtverwaltung Herbrechtingen oder auf den Verwaltungsstellen der Stadtteile ausgestellt.
  • Der Förderpass gilt ab dem Tag der Ausstellung für ein Jahr; eine Verlängerung ist möglich, wenn die Voraussetzungen noch vorliegen.
  • Ein Rechtsanspruch besteht nicht; es handelt sich um eine Freiwilligkeitsleistung der Stadt Herbrechtingen, die jeweils im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel gewährt wird. Der Förderpass ist nicht übertragbar. Der Förderpass ist unverzüglich zurückzugeben, wenn der Inhaber aus der Stadt Herbrechtingen wegzieht oder die Voraussetzungen für die Ausstellung nicht mehr vorliegen.
  • Als Nachweise gelten: Sozialhilfebescheid, Landesfamilienpass; Schwerbehindertenausweis mit den eingetragenen Merkmalen.

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