Ansprechpartner

Bürgerbüro
Lange Straße 58
89542 Herbrechtingen
Telefon (0 73 24) 955-13 10

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Servicezeit

Montag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 13:00 Uhr

1. OG, Zimmer 3

Landesfamilienpass

Logo Landesfamileinpass

Was ist der Landesfamilienpass?
Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig und eine freiwillige Leistung des Landes. Er wurde im Jahr 1979 im Rahmen des „Programms zur Förderung der Familie“ eingeführt

Wer kann den Landesfamilienpass beantragen?
Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind und
Familien, die Hartz IV– oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind i häuslicher Gemeinschaft leben…
… können einen Landesfamilienpass erhalten

Wo kann ich den Landesfamilienpass erhalten?
Der Landesfamilienpass kann beim Bürgermeisteramt  Herbrechtingen und den Verwaltungsstellen beantragt werden. Dort erhalten Sie auch weitergehende Informationen zum Landesfamilienpass.

Wozu dient der Landesfamilienpass?
Mit dem Landesfamilienpass und der jährlich neuen Gutscheinkarte können Familien derzeit bis zu 20 Mal kostenlos oder zu einem ermäßigten Eintritt die Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg besuchen. Mittlerweile bieten auch viele nicht-staatliche und kommunale Einrichtungen Inhabern eines Landesfamilienpasses einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt in die jeweilige Einrichtung an. Diese Angebote müssten gegebenenfalls vor Ort erfragt werden.


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