Ansprechpartner

Frau Erika Hartmann
Lange Straße 58
89542 Herbrechtingen
Telefon +49 (73 24) 9 55 23 01

Informationen

Was ist denn... ?

Bebauungsplan:
 In einem Bebauungsplan wird die Art und Weise geregelt, wie auf einem Grundstück gebaut werden darf. Dieser wird vom Gemeinderat als Satzung beschlossen.
In der Regel gilt ein Bebauungsplan nicht für das gesamte Gemeindegebiet sondern nur für eine Grundstücksgruppe.
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Flächennutzungsplan:

Der Flächennutzungsplan ist eine grafische Plandarstellung , mit dem die städtebauliche Entwicklung der Gemeinden gesteuert werden soll.
Er gibt in groben Zügen Auskunft über Bauflächen und Baugebiete sowie Verkehrsflächen und Grünanlagen.
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Bauplätze in Herbrechtingen

Die Stadt Herbrechtingen startet mit der weiteren Bauplatzvergabe

Der Gemeinderat der Stadt Herbrechtingen hat in seiner Sitzung am 17. Oktober 2024 die neuen Bauplatzvergaberichtlinien (PDF) (132,6 KB) beschlossen.

Es werden die zwei noch freien Baugrundstücke im Baugebiet "Lehmgrube" in Herbrechtingen sowie vier Bauplätze (zwei Bauplätze für Einfamilienhäuser, zwei Bauplätze für Doppelhäuser) im Baugebiet "Viehweide Nord" in Bolheim vergeben.

Die Bauplätze in der Lehmgrube haben die Bezeichnungen Flurstück 2115/30, 2115/31.
Den Bebauungsplan für die Bauplätze in der Lehmgrube sowie den Musterkaufvertrag können Sie hier einsehen: 
Zeichnerischer Teil (PDF) (1,653 MB)
Textteil (PDF) (639,8 KB)
Begründung (PDF) (1,454 MB)
Musterkaufvertrag Lehmgrube (PDF) (350,8 KB)

Die Bauplätze in der Viehweide Nord haben die Bezeichnungen Flurstück 1904/12, 1904/13, 1904/14, 1904/15, 1904/16 (für Einfamilienhäuser) und 1904/22, 1904/23 (für Doppelhäuser).
Den Bebauungsplan über die Bauplätze in der Viehweide Nord  sowie den Musterkaufvertrag können Sie hier einsehen: 
Zeichnerischer Tei (PDF) (1,213 MB)l (PDF) (778 KB)
Textteil (PDF) (439,1 KB)
Begründung (PDF) (753,2 KB)
Musterkaufvertrag Viehweide Nord (PDF) (348,9 KB)

Die Bewerbungsfrist für alle Bauplätze läuft vom 18.11.2024 bis 17.12.2024.

Die Vermarktung erfolgt auf der online-Plattform Baupilot: www.baupilot.com
Anleitung zur Registrierung bei Baupilot (PDF) (380,8 KB)

Bauplatzinteressenten können sich über die neuen Vergaberichtlinien informieren und bereits im Vorfeld die erforderlichen Nachweise einholen. 
Hinweis: Bei gleichbleibenden Angaben, also Daten, die sich nicht ändern z.B. Geburtsdaten der Kinder, genügt als Nachweis ein Foto aus dem Familienstammbuch.






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Bebauungsplan:
 In einem Bebauungsplan wird die Art und Weise geregelt, wie auf einem Grundstück gebaut werden darf. Dieser wird vom Gemeinderat als Satzung beschlossen.
In der Regel gilt ein Bebauungsplan nicht für das gesamte Gemeindegebiet sondern nur für eine Grundstücksgruppe.
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Flächennutzungsplan:

Der Flächennutzungsplan ist eine grafische Plandarstellung , mit dem die städtebauliche Entwicklung der Gemeinden gesteuert werden soll.
Er gibt in groben Zügen Auskunft über Bauflächen und Baugebiete sowie Verkehrsflächen und Grünanlagen.
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