Kontakt

Stadtverwaltung Herbrechtingen
Lange Straße 58
89542 Herbrechtingen
Telefon (0 73 24) 955-0
Fax (0 73 24) 955-12 12

Öffnungszeiten

Die Regelöffnungszeiten der Stadtverwaltung sind wie folgt:

Montag
8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag
nach Vereinbarung
Mittwoch
08:30 Uhr – 18:00 Uhr (durchgehend geöffnet)
Donnerstag
07:30 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag
08:30 Uhr – 12:00 Uhr

Brennholzverkauf startet am 19.08.2024

Die Stadt Herbrechtingen verkauft auch in diesem Jahr wieder Brennholz.
Die Verkaufspreise wurden wie folgt festgelegt:
 
Polterholz (Brennholz lang)
(1,0 Festmeter entspricht 1,4 Raummeter).
 
Buche (bis max. 20 %                           90,00 €/fm 
sonst. Hartlaubholz zu tolerieren) 
sonstiges reines Hartlaubholz           85,00 €/fm
(Eiche, Esche, Ahorn, Birke…)    
Weichlaubholz                                     55,00 €/fm
(Linde, Weide, Aspe, Erle …)                    
Nadelholz                                             60,00 €/fm
(Fichte und anderes Nadelholz)                  
 
Bestellungen werden ab diesem Jahr ausschließlich online entgegengenommen. Das entsprechende Formular finden Sie ab Montag, den 19.08.2024 auf der Homepage der Stadt Herbrechtingen unter „Stadt und Bürger“ – „Brennholzverkauf“.
 
Bitte beachten Sie:
 
- Bestellungen werden in der Reihenfolge des Einganges aufgenommen.
- Bestellungen werden maximal bis zur Grenze von 10 fm pro Besteller berücksichtigt, die Mindestbestellmenge beträgt 3 fm pro Besteller.
- Ist die geplante Einschlagsmenge erreicht, werden keine Bestellungen mehr entgegen genommen. -
- Je nach Nachfrage kann das Brennholz der Stadt Herbrechtingen bereits ausverkauft sein, bevor das Bestellformular von der Homepage genommen werden konnte bzw. bevor der Status „ausverkauft“ auf der Homepage sichtbar ist. Bestellungen können danach erst wieder im Sommer 2025 getätigt werden.
- Es wird keine Warteliste geführt.
 
Sie erhalten nach Absenden des Bestellformulars eine Zusammenfassung Ihrer eingegebenen Daten per Email. Sollten wir Ihre Bestellung nicht mehr berücksichtigen können, erhalten Sie eine gesonderte Mitteilung hierüber.
 
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Landkreises Heidenheim für die Aufbereitung und den Verkauf von Brennholz lang (AGB-BrHl-HDH) sinngemäß. Diese finden Sie ebenfalls auf der Homepage der Stadt Herbrechtingen.
Bei Aufarbeitung im Wald muss die für Motorsägenarbeit notwendige Schutzausrüstung getragen werden. Der Nachweis über die Teilnahme an einem Motorsägen-Grundlehrgang ist für die Aufarbeitung von Flächenlosen und Brennholz im Wald erforderlich.
 
Mit dem Absenden des Bestellformulars bestätigen Sie, dass Sie über eine ausreichende Qualifikation verfügen, Schutzkleidung tragen und geeigneten Sonderkraftstoff und biologische Schmieröle verwenden.
 
Die Flächenlosversteigerung findet im Frühjahr 2025 statt. Der genaue Termin wird rechtzeitig in der Buigen-Rundschau und auf unserer Homepage bekannt gegeben.
 


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