Leistungen von A-Z

Leistungen

Grundbucheinsicht und Grundbuchausdrucke

Mit der Grundbuchreform und der damit verbundenen Auflösung von vielen Grundbuchämtern hat das Land den Städten und Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, Grundbucheinsichtsstellen einzurichten. Für den Bürgermeister war klar, dass die Stadt Herbrechtingen eine solche Einsichtsstelle einrichten wird, um nach wie vor eine Anlaufstelle in der Stadt zu haben.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie müssen ein berechtigtes Interesse haben, das Grundbuch einzusehen

 

Verfahrensablauf

Sie müssen die Einsicht in das Grundbuch bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen.

Hinweis: Zum Schutz des Eigentümers oder der Eigentümerin dürfen Sie nur Einsicht in das Grundbuch nehmen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Gläubiger oder Gläubigerinnen etwa können Einsicht nehmen, wenn sie zwangsvollstrecken möchten.

Möchten Sie ein Grundstück kaufen und aus diesem Grund Einsicht nehmen? Damit muss der Eigentümer oder die Eigentümerin einverstanden sein. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass Sie das Grundbuch einsehen dürfen.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin, nur so können Sie schnellstmöglich bedient werden.

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis
Sofern Sie nicht selbst (Mit)-Eigentümer des betreffenden Grundstücks sind, bringen Sie bitte die entsprechenden Nachweise für die Darlegung Ihres berechtigten Interesses (§ 12 GBO) mit, aus denen die Einsichtsstelle die Überzeugung von der Berechtigung des verfolgten Interesses gewinnen kann. Bei Bedenken an der Berechtigung muss die Einsichtsstelle zum Schutz der Berechtigten ggf. den vollen (urkundlichen) Nachweis für die Berechtigung verlangen, bevor eine Einsichtnahme erfolgen kann.

Kosten

Für die Erteilung eines Grundbuchausdrucks fallen stets Gebühren an:

10,00 Euro bei einem unbeglaubigten Grundbuchausdruck (KV 17000 GNotKG)

20,00 Euro bei einem beglaubigten Grundbuchausdruck (KV 17001 GNotKG)

Die Einsicht ist gebührenfrei.

Der Einzug der Gebühren erfolgt ausschließlich über eine Rechnung der Landesoberkasse Baden-Württemberg.

Hinweise

Achtung:

Wir weisen darauf hin, dass im Internet Dienstleistungen privater Unternehmen für die Einholung von Grundbuchausdrucken angeboten werden. Durch die Beauftragung dieser Dienstleister entfällt für Sie lediglich die Antragstellung beim Grundbuchamt. Mit der Beauftragung können nicht unerhebliche Zusatzkosten verbunden sein.

Vertiefende Informationen

Das zuständige Grundbuchamt beim Notariat Herbrechtingen wurde aufgelöst und dem Amtsgericht Schwäbisch Gmünd zugeordnet. Dort können ebenfalls Auskünfte und Auszüge aus dem Grundbuch angefordert werden.

Amtsgericht Schwäbisch Gmünd
Grundbuchamt
Heugenstraße 5,
73525 Schwäbisch Gmünd

Telefon 07171-7969-0 Telefax 07171-7969-148

Email: poststelle@gbaschwgmuend.justiz.bwl.de


Mitarbeiterliste

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