Leistungen von A-Z

Leistungen

Erwerb oder Überlassen einer Schusswaffe anzeigen

Wenn Sie eine Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Besitz einer Erwerbsberechtigung (z. B. Voreintrag oder Jagdschein).

Verfahrensablauf

Reichen Sie den Onlineantrag zur Erwerbs- oder Überlassungsanzeige ein.

Fristen

Der Erwerb oder die Überlassung ist innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Waffenbehörde anzuzeigen.

Erforderliche Unterlagen

Waffenbesitzkarte zum Ein- oder Austragen der Schusswaffe.

Kosten

  • Eintragung des Erwerbs einer/mehrerer Waffen in eine Waffenbesitzkarte, sowie einer/mehrerer Wechsel- oder Austauschläufesysteme 30,00€.
    Die Gebühr für jede weitere, gleichzeitig beantragte Eintragung beträgt 10,00€.

  • Eintragung des Überlassens einer/mehrerer Waffen in eine Waffenbesitzkarte, sowie einer/mehrerer Wechsel- oder Austauschläufesysteme 30,00€.
    Die Gebühr für jede weitere, gleichzeitig beantragte Eintragung beträgt 10,00€.

Bearbeitungsdauer

Bei Fragen zur Bearbeitungsdauer wenden Sie sich bitte an die Waffenbehörde des Landratsamtes Heidenheim.

Hinweise

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Waffenbehörde des Landratsamtes Heidenheim.

Vertiefende Informationen

Denken Sie bitte daran, die Meldung bei der Waffenbehörde innerhalb von zwei Wochen nach der tatsächlichen Übergabe der Waffe zu erledigen. Ummeldungen im Voraus sind nicht möglich. Waffenbesitzkarten sind per Post oder per Einwurf in den Briefkasten beim Landratsamt einzureichen.

Rechtsgrundlage

§§ 10, 13 Abs. 3, 37a Waffengesetz

Freigabevermerk

Stand: 21.02.2023

Verantwortlich: Landratsamt Heidenheim


Mitarbeiterliste

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