Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit
Amtsgericht Schwäbisch Gmünd -Grundbuchamt-
Beschreibung
Die Aufgabe des Grundbuchamtes ist die Führung des Grundbuchs.
Es ist zuständig für sämtliche Eintragungen in das Grundbuch, wie insbesondere:
- Eigentumsumschreibungen
- Grundschulden
- Hypotheken
- Grunddienstbarkeiten
- Vormerkungen
Der Bürger kann, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt, Einsicht in das Grundbuch nehmen. Ein berechtigtes Interesse besteht zum Beispiel beim Eigentümer oder Gläubiger.
Kontakt
Telefon +49 (71 71) 79 69-0
Fax +49 (71 71) 79 69-148
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach safe-sp1-1447774342707-015961752
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Arbeitstag (Mo - Fr)
09:00 Uhr
- 11:30 Uhr
Donnerstag
13:30 Uhr
- 15:30 Uhr
Leistungen
- Grundbuch - Aufteilung in Wohnungseigentum beantragen
- Grundbuch - Einsicht nehmen
- Grundbuch - Eintragung beantragen
- Grundbuch - Namensberichtigung oder Umfirmierung beantragen
- Grundbuchabschrift oder Grundbuchausdruck beantragen
- Grundstücksteilung - Erklärung abgeben
- Hypothek oder Grundschuld bestellen