Kontakt

Stadtverwaltung Herbrechtingen
Lange Straße 58
89542 Herbrechtingen
Telefon (0 73 24) 955-0
Fax (0 73 24) 955-12 12

Öffnungszeiten

Die Regelöffnungszeiten der Stadtverwaltung sind wie folgt:

Montag
8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag
nach Vereinbarung
Mittwoch
08:30 Uhr – 18:00 Uhr (durchgehend geöffnet)
Donnerstag
07:30 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag
08:30 Uhr – 12:00 Uhr

Antrag Quarantäne Bescheinigung /Genesenenbescheinigung

Quarantäne Bescheinigung
Künftig reicht ein PCR- oder Schnelltestergebnis einer Teststelle als Nachweis, dass man in Quarantäne war. Demnach ist eine Quarantäne Bescheinigung des Rathauses nicht mehr nötig.
Wer positiv getestet wird, der muss zehn Tage in Quarantäne. Nach sieben Tagen ist eine Freitestung möglich.

Genesenenbescheinigung
Haben Sie Ihr PCR-Ergebnis vorliegen, brauchen Sie keine Genesenenbescheinigung bei uns beantragen.
Mit Ihrem vorliegenden PCR-Test können Sie direkt in die Apotheke und erhalten damit Ihr Genesenenzertifikat.

Antrag Quarantänebescheinigung












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