Der digitale Bauantrag
Ab dem 01.01.2025 ist aufgrund der Vorgaben in der Landesbauordnung nur noch die digitale Antragstellung (gilt für alle Verfahren: Bauvoranfrage, Kenntnisgabe, Baugenehmigung etc.) möglich.
Die Einreichung eines digitalen Antrags darf ausschließlich über das „Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa BW) erfolgen.