Digitales Lichtbild? Ab 1. Mai 2025 wird’s Pflicht!
Ab dem 1. Mai 2025 gelten neue gesetzliche Vorgaben für Lichtbilder. Ab diesem Datum dürfen bei der Beantragung von Personalausweisen oder Reisepässen nur noch digitale, biometrische Lichtbilder verwendet werden. Papierfotos werden nur noch bis einschließlich 30. April 2025 angenommen.
Digitale Lichtbilder können weiterhin bei örtlichen Fotografen oder Drogerien erstellt werden, sofern diese über die notwendige technische Ausstattung verfügen. Sie erhalten dort ein Dokument mit einem QR-Code. Dieses legen Sie bei uns vor. So werden die Bilder über einen sicheren Weg an das Bürgerbüro übermittelt. Die Fotostudios wurden über die neue Regelung bereits informiert. Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrem Fotografen oder Drogeriemarkt, ob dort digitale Lichtbilder nach den neuen Vorgaben erstellt und übermittelt werden können.
Neben der Möglichkeit digitale Lichtbilder beim Fotografen und in Drogeriemärkten erstellen zu lassen, wird auch das Bürgerbüro mit solchen Geräten ausgestattet. Derzeit ist der genaue Liefertermin aufgrund von Lieferschwierigkeiten der Bundesdruckerei noch ausstehend. Sobald die Geräte im Rathaus zur Verfügung stehen, können Sie frei wählen, ob Sie Ihr Lichtbild weiterhin beim Fotografen, im Drogeriemarkt oder direkt im Rathaus erstellen lassen möchten. Bis zur Inbetriebnahme dieser Geräte erfolgt die Bildübermittlung ausschließlich über Fotografen und Drogerien.
Bitte stellen Sie sich rechtzeitig auf die neue Regelung ein, um Verzögerungen bei der Beantragung von Ausweisdokumenten zu vermeiden. Über die Inbetriebnahme der neuen Geräte werden wir rechtzeitig informieren.
Sollten Sie weitere Fragen hierzu haben, stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Bürgerbüros unter der Telefonnummer 07324 955 1310 gerne zur Verfügung.