Kontakt

Stadtverwaltung Herbrechtingen
Lange Straße 58
89542 Herbrechtingen
Telefon (0 73 24) 955-0
Fax (0 73 24) 955-12 12

Öffnungszeiten

Die Regelöffnungszeiten der Stadtverwaltung sind wie folgt:

Montag
8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag
nach Vereinbarung
Mittwoch
08:30 Uhr – 18:00 Uhr (durchgehend geöffnet)
Donnerstag
07:30 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag
08:30 Uhr – 12:00 Uhr

Veranlagung Hundesteuer

Liebe Hundehalter,

wir haben vereinzelt festgestellt, dass es Hundehalter gibt, die ihre Hunde noch nicht steuerlich angemeldet haben. Aus diesem Anlass möchten wir an Ihre Ehrlichkeit appellieren und diejenigen, die ihre Hunde noch nicht angemeldet haben, bitten, dies nachzuholen.  Nachfolgend der Textauszug der datenschutzrechtlichen Informationspflicht gemäß Art. 13 DSGVO zur Information.
Die Hundehaltung ist innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung bzw. nachdem der Hund das steuerbare Alter von drei Monaten erreicht hat, der Stadt Herbrechtingen unter Vorlage der erforderlichen Nachweise schriftlich anzumelden.
Endet die Hundehaltung, ändert sich die Art der Hundehaltung oder entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuervergünstigung, so ist dies der Stadt Herbrechtingen schriftlich anzuzeigen. Wird ein Hund veräußert, so ist in der Anzeige über die Beendigung der Hundehaltung der Name und die Anschrift des Erwerbers anzugeben.
Folgen der Verweigerung: Wer seiner Anzeigepflicht über die Hundehaltung nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig, worauf ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wird.
Formulare zur Anmeldung der Hundehaltung sowie die Hundesteuersatzung der Stadt Herbrechtingen erhalten Sie auf unserer Homepage unter www.herbrechtingen.de oder im Rathaus.

An dieser Stelle möchten wir uns bei den Hinweisgebern für ihre Informationen bedanken. Wir werden den Hinweisen nachgehen und unsere Kontrollen entsprechend verstärken.

Ihre Stadtverwaltung Herbrechtingen

(Erstellt am 23. Oktober 2024)

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